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报告摘要
Zusammenfassung der Leitlinien EBA/GL/2018/04
1. Verpflichtung und Meldepflichten
Die Leitlinien EBA/GL/2018/04 wurden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben und sind für zuständige Behörden und Finanzinstitute verbindlich. Diese Leitlinien legen fest, wie Stresstests im europäischen Finanzaufsichtssystem durchzuführen sind.
- Meldepflicht: Zuständige Behörden müssen bis zu einem bestimmten Datum (DD.MM.YYYY) der EBA mitteilen, ob sie den Leitlinien folgen oder nicht. Fehlt eine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass sie nicht folgen.
- Mitteilung: Die Mitteilungen müssen mit dem Betreff „EBA/GL/2018/04“ an compliance@eba.europa.eu gesendet werden und von autorisierten Personen der Behörde erfolgen.
- Statusänderungen: Jede Änderung des Einhaltungstatus muss der EBA individuell gemeldet werden.
- Veröffentlichung: Die Mitteilungen werden auf der EBA-Website veröffentlicht.
2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Gegenstand
Die Leitlinien regeln die gemeinsamen Anforderungen, Methoden und Verfahren für Stresstests der Institute, insbesondere im Hinblick auf Kapital- und Liquiditätsrisiken.
Anwendungsbereich
Die Leitlinien gelten für Institute, die an der Durchführung von Stresstests beteiligt sind, einschließlich Mutterinstitute in Mitgliedstaaten und EU-Mutterinstitute.
Begriffsbestimmungen
- Solvenz-Stresstest: Beurteilung der Auswirkungen von Szenarien auf die Kapitalposition und die Fähigkeit des Instituts, Verluste aufzufangen.
- Liquiditäts-Stresstest: Beurteilung der Auswirkungen auf die Liquiditätsposition.
- Bottom-up-Stresstest: Durchgeführt durch das Institut mit eigenen Modellen und Daten.
- Top-down-Stresstest: Durchgeführt durch zuständige oder makroprudenziale Behörden, basiert auf aggregierten Daten.
- Statische Bilanzannahme: Annahme einer stabilen Bilanz während des Stresstests.
- Dynamische Bilanzannahme: Berücksichtigung von Reaktionsmaßnahmen der Geschäftslieferung.
- Stresstest Portfolioebene: Fokus auf Einflüsse einzelner Risikofaktoren auf Portfolios.
- Sensitivitätsanalyse: Beurteilung der Auswirkungen einzelner Risikofaktoren.
- Szenarioanalyse: Bewertung der Widerstandsfähigkeit des Instituts oder Portfolios gegenüber einem Szenario mit mehreren Risikofaktoren.
- Inverse Stresstests: Beginnen mit einem vordefinierten Ergebnis und identifizieren Szenarien, die zu diesem führen.
- Zweitrunden- oder Rückkopplungseffekte: Auswirkungen von Reaktionen einzelner Institute auf einen Schock.
- Schweregrad des Szenarios: Grad der Verschlechterung des Szenarios, von Basis- zu adversem Szenario.
- Plausibilität des Szenarios: Wahrscheinlichkeit, dass ein Szenario realistisch ist, basierend auf aktuellen Variablen und simulativen Methoden.
- Anker-Szenario: Referenzszenario, das den Standard-Schweregrad für einen Stresstest festlegt.
- Aggregation von Risikodaten: Prozess zur Sammlung und Verarbeitung von Risikodaten.
- Dateninfrastruktur: Systeme und Strukturen zur Unterstützung der Risikodatenaggregation und Berichterstattung.
3. Umsetzung
Geltungsbeginn
Die Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2019.
Aufhebung
Die vorherigen CEBS-Leitlinien für Stresstests (GL32) werden mit Wirkung ab dem Veröffentlichungsdatum der Leitlinien aufgehoben.
4. Stresstests der Institute
4.1 Stresstest-Programm
-
Inhalt des Programms: Das Institut muss ein Stresstest-Programm mit folgenden Elementen haben:
- Arten und Ziele der Stresstests.
- Häufigkeit der Durchführung.
- Governance-Regelungen.
- Gruppenweite Anwendung bei Gruppen.
- Dateninfrastruktur.
- Methodische Einzelheiten und Modellannahmen.
- Annahmen und vorgesehene Maßnahmen der Geschäftslieferung.
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Gruppenweite Stresstests: Mutterinstitute müssen ein gruppenweites Programm entwickeln, das vom Leitungsorgan genehmigt und überwacht wird.
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Inverse Stresstests: Müssen in das Stresstest-Programm einbezogen werden.
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Durchführbarkeit: Das Programm muss realisierbar sein und Entscheidungsträger über Risiken informieren.
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Regelmäßige Beurteilung: Mindestens jährlich und auf der Grundlage einer quantitativen und qualitativen Analyse.
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Dokumentation: Das Programm muss für alle Stresstestarten dokumentiert sein, einschließlich Modellannahmen, Prozesse, IT-Anwendungen und Ergebnisverwendung.
4.2 Governance-Aspekte
- Leitungsorgan: Must die Stresstests genehmigen und überwachen.
- Kenntnisse des Leitungsorgans: Muss in der Lage sein, die Auswirkungen von Stressereignissen auf das Risikoprofil zu verstehen.
- Prozesse und Zuständigkeiten: Die Rollen und Zuständigkeiten müssen klar definiert sein.
- Dokumentation und Kommunikation: Das Programm muss über alle Geschäftsfelder und Leitungsebenen mitgeteilt werden.
- Integration in Risikomanagement: Stresstests sollen ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementrahmenkonzepts sein.
- Strategische Entscheidungen: Die Ergebnisse der Stresstests müssen bei strategischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
- Risikoappetit und -limits: Stresstest-Ergebnisse dienen als Eingabe für die Festlegung von Risikoappetit und -limits.
- Häufigkeit: Die Häufigkeit der Stresstests muss angemessen sein, abhängig von Umfang, Art, Komplexität und Veränderungen im makroökonomischen Umfeld.
4.3 Dateninfrastruktur
- Unterstützung: Die Dateninfrastruktur muss das Stresstest-Programm unterstützen.
- Aggregation von Risikodaten: Die Institute müssen die Grundsätze der Basler Aufsichtsbehörde beachten.
- Datenbedarf: Die Dateninfrastruktur muss den gesamten Datenbedarf für Stresstests erfassen.
- Flexibilität und Qualität: Die Dateninfrastruktur muss flexibel, qualitativ hochwertig und kontrolliert sein.
- Ressourcen: Sufficiente personelle, finanzielle und materielle Ressourcen müssen bereitgestellt werden.
- Integration in IT-Infrastruktur: Die Dateninfrastruktur muss Teil der gesamten IT-Infrastruktur sein und in die Geschäftskontinuitatsplanung und IT-Prozesse einbezogen werden.
- Automatisierung: Die Aggregation der Daten sollte automatisch erfolgen, um Fehler zu minimieren.
- Zugänglichkeit: Risikodaten müssen auf allen Ebenen leicht zugänglich sein.
- Rechtzeitigkeit: Aggregierte Daten müssen rechtzeitig erstellt werden, um Meldepflichten zu erfüllen.
5. Zusammenfassung der Hauptpunkte
- Verpflichtung: Die Leitlinien sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
- Meldepflicht: Zuständige Behörden müssen den Einhaltungstatus melden.
- Stresstest-Programm: Muss umfassend, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
- Governance: Das Leitungsorgan hat eine zentrale Rolle bei der Genehmigung, Überwachung und Integration der Stresstests.
- Dateninfrastruktur: Muss angemessen, flexibel und hochwertig sein, um die Stresstests zu unterstützen.
- Begriffe: Die Leitlinien definieren klare Begriffe wie Solvenz- und Liquiditäts-Stresstests, statische und dynamische Bilanzannahmen, sowie inverse Stresstests.
- Anwendung: Die Leitlinien gelten für Institute und Mutterinstitute, einschließlich der Gruppenanwendung.
- Zweck: Die Stresstests sollen das Risikomanagement und die strategische Planung unterstützen.
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