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报告摘要
Zusammenfassung des CEBS Consultation Paper CP14 – Kritik der deutschen Bankenindustrie
Hintergrund und Zweck des Dokuments
Das Dokument ist eine Antwort der deutschen Bankenindustrie auf das CEBS Consultation Paper CP14, das im Rahmen der Beratung der Europäischen Kommission zur Regulierung von Großexpositionen (Large Exposures) vorgelegt wurde. Die deutschen Banken geben ihre Stellungnahme zu den 12 Fragen im Paper ab und betonen die Bedeutung einer flexiblen Regulierung, die sowohl kleineren als auch größeren Institutionen gerecht wird.
Allgemeine Kritikpunkte
- Zeitrahmen: Die von CEBS gesetzten Fristen zur Stellungnahme waren zu kurz, um eine detaillierte Analyse durchzuführen.
- Regulierung vs. Markt: Die deutschen Banken zweifeln an der Aussagekraft des von der Kommission vorgegebenen strengen Rahmens, der die Ziele der "Better Regulation" Agenda nicht vollständig berücksichtigt.
- Flexibilität: Sie begrüßen die Idee, die Konzentrationssicherheit (Concentration Risk) unter dem Pillar II der CRD zu behandeln, da dies mehr Flexibilität ermöglicht.
- Kombination von Ansätzen: Es wird eine flexible Überwachungspolitik gefordert, die sowohl die internen Risikomanagementansätze großer als auch die gängigen Strukturen kleinerer Banken berücksichtigt.
Kritik zu den Fragen
Q1 – Prudenzziele
- Die Banken akzeptieren die grundlegende Analyse der CEBS, dass ein „light touch“-Regime als „regulatorischer Rückhalt“ angemessen ist.
- Sie stützen die Idee, dass die Regeln so einfach wie möglich gestaltet werden sollten, um die internen Risikomanagementsysteme großer Banken nicht zu behindern.
- Sie betonen, dass Pillar II den richtigen Rahmen bietet, um Konzentrationssicherheit zu behandeln, und dass die ICAAP/SREP-Prozesse dies bereits gut abdecken.
Q2 – Marktversagen
- Die Banken bestreiten, dass es ein signifikantes Marktversagen gibt, was auf unvorhergesehene Ereignisse (unforeseen event risk) zurückzuführen wäre.
- Sie argumentieren, dass die genannten Beispiele eher auf schlechte Governance als auf Marktversagen hinweisen.
- Sie kritiklos die Notwendigkeit einer differenzierten Analyse anerkennen, die zwischen verschiedenen Bankgrößen und Geschäftsmodellen unterscheidet.
Q3 – Weitere Beweise
- Die Banken betonen, dass die Datenbasis für eine solche Analyse unzureichend ist.
- Sie lehnen die Disklosure-Anforderungen für Einzelname-Expositionen ab, da sie in der Praxis wenig Relevanz haben.
- Sie erwähnen, dass keine allgemeine Aussage zu den Effekten von Managementvergütung oder Strafen für Finanzirregularitäten möglich ist.
Q4 – Wettbewerbsvorteile
- Die Banken bestreiten die CEBS-Analyse, die eine Harmonisierung mit anderen Jurisdiktionen als nicht wettbewerbsbeeinträchtig bezeichnet.
- Sie argumentieren, dass die USA eine geringere Kapitalanforderung haben, was europäische Banken im Wettbewerb benachteiligt.
- Sie fordern eine tiefergehende Analyse und mögliche Harmonisierung der Regeln über den EU-Raum hinaus.
Q5 – Ausnahme für hochbewertete Kontrahenten
- Die Banken stützen die CEBS-Ansicht, dass die Kreditqualität nicht allgemein in die Regelung einfließen sollte.
- Sie schlagen jedoch Ausnahmen vor, z.B. für top-bewertete Länder, Regionen, lokale Behörden oder Intra-Gruppen-Expositionen.
- Die Kreditqualität sollte bei Sicherheitenlieferanten berücksichtigt werden, aber nicht in die allgemeine Limitierung einfließen.
Einschüsse zu den Fragen Q6–Q12
Q6 – 800% Aggregatbegrenzung
- Die 800% Aggregatbegrenzung ist für kleinere und mittelständische Banken von Bedeutung, da sie ihr Risikobereitschaftsniveau abbildet.
- Für große Banken ist die Begrenzung nicht wirksam, da die internen Systeme bereits eine Limitierung vor der Grenze erreichen.
- Die Banken stützen die Erhaltung der Regelung, lehnen jedoch eine Verschärfung ab.
Q7–Q8 – Prinzipien zur Risikobewertung
- Die Prinzipien zur Risikobewertung sollten Pillar II-konform sein und individuelle Umstände berücksichtigen.
- Sie lehnen den Vorschlag, zusätzliche Prüfungen wie ein „Large Exposures Approval Test“ hinzuzufügen, ab.
- Die Stresstests und Verwendungstests sind bereits Teil der IRB-Zulassung und werden als ausreichend angesehen.
Q9–Q10 – Konversionfaktoren
- Die Banken fordern eine risikosensible Behandlung der Konversionfaktoren, insbesondere für off-balance-sheet-Positionen.
- Sie stützen die Verwendung der derzeitigen Konversionfaktoren (CCFs) in den meisten Mitgliedstaaten.
- Für Structured Finance und Basket-Produkte wird ein modifizierter Ansatz vorgeschlagen, der auf der Jump-to-Default-Methode basiert, aber als zu komplex und kostspielig bezeichnet wird.
Q11–Q12 – Behandlung von Structured Finance und CIU
- Die Banken lehnen die vorgeschlagenen „Look-through“-Regeln für Collective Investment Vehicles (CIU) ab, da sie zu aufwendig sind.
- Sie fordern, dass CIU aus der Analyse ausgeschlossen werden, da bereits Regelungen im CRD existieren.
- Für Structured Finance-Produkte wird eine flexible Behandlung angestrebt, die je nach Risikoprofil unterschiedliche Ansätze ermöglicht.
Fazit
Die deutschen Banken betonen die Notwendigkeit einer flexiblen Regulierung, die sowohl kleineren als auch größeren Institutionen gerecht wird. Sie lehnen eine übermäßige Regulierung ab, die zu hohen Kosten oder Komplexitäten führen könnte, und begrüßen eine Integration in den Pillar II-Rahmen. Zudem wird eine weitere Harmonisierung der Regelungen über den EU-Raum hinaus angestrebt. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die Unzulänglichkeit der Datenbasis und die Paradoxie eines Regimes, das noch im Entwicklungsstadium ist, aber bereits als „Regulatory Backstop“ fungiert.
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