EBA欧洲银行-Guidelines-on-the-management-of-IRRBB-28EBA-GL-2018-0229_COR_DE_48页_795kb
报告摘要
Zusammenfassung der EBA/GL/2018/02 - Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs
1. Einhaltung und Meldepflichten
- Status der Leitlinien: Die Leitlinien wurden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben und sind für die zuständigen Behörden und Finanzinstitute anwendbar.
- Meldepflichten: Zuständige Behörden müssen bis zu einem bestimmten Datum mitteilen, ob sie den Leitlinien folgen oder nicht. Fehlende Mitteilungen werden als Nichtbeachtung angesehen.
- Mitteilungssystem: Die Mitteilungen müssen über das EBA-Formular an
compliance@eba.europa.eugesendet werden und sollen von befugten Personen erfolgen.
2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Gegenstand: Die Leitlinien legen fest, wie das Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs (IRRBB) und das Kreditspreadrisiko (CSRBB) im Europäischen Finanzaufsichtssystem (EBA) zu steuern sind.
- Adressaten: Die Leitlinien gelten für zuständige Behörden und Finanzinstitute, die unter die Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 fallen.
- Begriffsbestimmungen:
- IRRBB: Risiko für die Erträge und den wirtschaftlichen Wert aufgrund von Zinsänderungen.
- Zinssensitive Instrumente: Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und außerbilanzielle Posten, die von der Zinsstruktur beeinflusst werden.
- Gap-Risiko: Risiko aus ungleicher Zinsanpassungsperiode.
- Basisrisiko: Risiko aus unvollständiger Korrelation von Zinserträgen und -aufwendungen.
- Optionsrisiko: Risiko aus Optionen, die die Cashflow-Verläufe beeinflussen können.
- CSRBB: Risiko aus Änderungen von Kreditpreisen, Liquiditätsprämien und anderen Komponenten.
- Ertragsmessgroßen: Messung der Rentabilität durch Zinsänderungen.
- EV-Messgroßen: Messung der Wertänderungen von zinssensitiven Instrumenten.
- EVE-Messgroßen: Messung des wirtschaftlichen Eigenkapitals.
- Bedingte Cashflow-Modellierung: Modellierung unter Zinsszenarien.
- Unbedingte Cashflow-Modellierung: Modellierung unabhängig von Zinsszenarien.
- Bilanz ohne Neugeschaft: Abgeschriebene Positionen ohne Ersatz.
- Dynamische Bilanz: Berücksichtigung zukünftiger Geschäftsentwicklung.
3. Umsetzung
- Geltungsbeginn: Die Leitlinien sind ab dem 30. Juni 2019 anzuwenden.
- Übergangsbestimmungen:
- Abschnitt 18 gilt ab 31. Dezember 2019 für Institute der SREP-Kategorien 3 und 4.
- Abschnitt 114 gilt ebenfalls ab 31. Dezember 2019.
- Aufhebung: Die Leitlinien EBA/GL/2015/08 werden ab 30. Juni 2019 aufgehoben.
4. Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs
4.1 Allgemeine Bestimmungen
- Institute müssen das IRRBB als wichtiges Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer Risikomanagement-Verfahren umfassend bewerten.
- Sie sollten die Auswirkungen von Zinsänderungen auf Erträge und wirtschaftlichen Wert berücksichtigen.
- Notleidende Forderungen (NPE) und Zinsderivate müssen als zinssensitive Instrumente behandelt werden.
- Institute müssen ihre CSRBB-Risikopositionen überwachen, wenn sie für das Risikoprofil relevant sind.
- Die Umsetzung der Leitlinien sollte proportional zum Risikoprofil und Geschäftsumfeld erfolgen.
- Die Ergebnisse der Kapitalbeurteilung für das IRRBB müssen in ICAAP-Berichten und Kapitalbewertungen berücksichtigt werden.
4.2 Ermittlung, Berechnung und Zuteilung von Kapital
- Institute müssen den wirtschaftlichen Wert und Ertragsrisiken bei der Kapitalzuteilung berücksichtigen.
- Sie sollen Stresstests und Zinsszenarien zur Kalibrierung der internen Kapitalpuffer nutzen.
- Die Kapitalverteilung sollte auf die Risiken der einzelnen juristischen Personen innerhalb der Gruppe angewandt werden.
- Institute mit hohem IRRBB-Niveau müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Kapital für mögliche Verluste oder Dividendenschnitte haben.
- Die Ertragskosten und Nettozinserträge müssen in verschiedenen Szenarien ermittelt werden.
4.3 Governance
4.3.1 Allgemeine IRRBB-Strategie
- Die IRRBB-Strategie muss Teil der Gesamtstrategie des Instituts sein.
- Institute müssen ihre Risikobereitschaft und Risikominderung für Gap-, Basis- und Optionsrisiken festlegen.
- Das Geschäftsmodell sollte berücksichtigen, ob es auf einem „Riding-the-Yield-Curve“-Ansatz basiert.
- Neue Produkte oder Tätigkeiten müssen vor der Umsetzung sorgfältig bewertet werden, um Ressourcen und Sicherungsstrategien zu bestimmen.
4.3.2 Rahmenkonzept und Zuständigkeiten
- Das Leitungsorgan trägt die Hauptverantwortung für die IRRBB-Strategie, Risikobereitschaft und Kapitalverteilung.
- Es muss Grenzwerte, Messverfahren und Kontrollmechanismen festlegen.
- Ein ALCO (Asset Liability Committee) sollte eingerichtet werden, um die Strategie und Verfahren zu entwickeln.
- Die Zuständigkeiten im IRRBB-Managementprozess müssen klar getrennt sein.
- Managementinformationssysteme (MIS) und unabhängige Überprüfungen sind erforderlich.
4.3.3 Risikobereitschaft und Grenzwerte
- Institute müssen klare Risikobereitschaftsregeln festlegen, die sowohl den wirtschaftlichen Wert als auch die Erträge betreffen.
- Die Rahmenkonzepte für die Risikobereitschaft sollen die Befugnisse, Verantwortungsbereiche und Rechenschaftspflichten skizzieren.
- Sie müssen die zulässigen Instrumente, Sicherungsstrategien und Risikominderungsmaßnahmen auflisten.
- Die Risikobereitschaft sollte in einen formalen Strategieprozess integriert werden, der vom Leitungsorgan überprüft und genehmigt wird.
- Die Risikobereitschaftsregeln müssen in Grenzwerte und Verfahren umgesetzt werden.
4.4 Messung
- Die Messung des IRRBB sollte auf Zinsszenarien, Cashflow-Modellierung und Grenzwerten basieren.
- Bedingte und unbedingte Cashflow-Modellierung müssen angewandt werden.
- Die Bilanzierung (ohne Neugeschaft, dynamisch, mit Neugeschaft) ist Teil der Messung.
- Institute müssen die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den wirtschaftlichen Wert und die Erträge beobachten.
展开完整摘要
试读结束,高清完整版pdf/doc/ppt,请点下载