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报告摘要
Zusammenfassung des Arbeitsprogramms 2013 der EBA
1. Einleitung
Das Arbeitsprogramm 2013 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wurde im September 2012 vom Rat der Aufseher der EBA und der Interessengruppe Bankensektor angenommen. Es legt die wichtigsten Ziele und Prioritäten der EBA für das Jahr 2013 fest, basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, die die EBA als zentrale Institution im neuen Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS) schuf. Die EBA verpflichtet sich, ihre drei Kernfunktionen – Regulierung, Aufsicht und Verbraucherschutz – zu stärken und weiterzuentwickeln.
2. Tätigkeit im Bereich Regulierung
Die EBA hat im Jahr 2013 die Aufgabe, die Umsetzung des Basel III-Regelwerks in der EU zu unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung von technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards. Sie konzentriert sich auf folgende Bereiche:
- Eigenkapital: Die Qualität von Eigenkapitalinstrumenten wird stärker überwacht.
- Liquidität: Die EBA bereitet die Kalibrierung der Mindest- und strukturellen Liquiditätsquoten vor.
- Vergütung: Datenerhebungen und Benchmarking werden durchgeführt, um Trends und Anreize im Vergütungsbereich zu analysieren.
- Verschuldungsquote: Eine Folgenabschätzung der Einführung der Verschuldungsquote wird vorbereitet.
Zusätzlich wird die EBA an der Überarbeitung des Aufsichtsrahmens für KMU-Kredite arbeiten, um die Finanzierung kleinerer Unternehmen zu fördern. Die EBA plant auch die Entwicklung von technischen Standards und Leitlinien für die Sanierung und Abwicklung von Banken, wobei die Koordination mit Abwicklungsbehörden und Drittstaaten eine Rolle spielt.
3. Tätigkeit im Bereich Aufsicht
Im Bereich Aufsicht konzentriert sich die EBA auf die Analyse und Bewährung der zentralen Risiken im EU-Bankensektor. Dazu gehören:
- Die Überwachung der Eigenkapitalausstattung und -planung von Banken.
- Der nächste EU-weite Stresstest, der die Bewertung von Eigenkapitalplänen für 2013 prüfen wird.
- Die Analyse der Kohärenz der Ergebnisse bei risikogewichteten Aktiva (RWAs) und der Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen.
- Die Bewertung der Aktiva-Qualität und die Förderung der Bilanzsanierung.
- Die Ausarbeitung von Berichten und Risikobewertungsberichten für das Europäische Parlament, die Kommission und den ESRB.
- Die Weiterentwicklung von Risiko-Dashboards und Peer-Group-Systemen.
- Die Angleichung von Aufsichtspraktiken und die Förderung einer gemeinsamen Aufsichtskultur.
Die EBA wird weiterhin in Aufsichtskollegien tätig sein, um die Überwachung grenzübergreifender Bankengruppen zu stärken. Sie wird auch im Falle von Fehlentwicklungen oder Krisen koordinieren und fördern die Maßnahmen der nationalen Aufsichtsbehörden.
4. Tätigkeit im Bereich Verbraucherschutz
Die EBA fördert die Transparenz, Einfachheit und Fairness von Finanzprodukten und -dienstleistungen im EU-Binnenmarkt. Im Jahr 2013 wird sie:
- Verbrauchertrends und Aktivitäten von Banken im Zusammenhang mit strukturierten Produkten analysieren.
- Leitlinien zur verantwortungsvollen Hypothekarkreditvergabe und zum Umgang mit Zahlungsrückständen und Stundungen entwickeln.
- Technische Regulierungsstandards für die Berufshaftpflichtversicherung erstellen.
- Eine Analyse von Beratungsfragen im Zusammenhang mit sonstigen Krediten durchführen.
- Neue und bestehende Finanzinnovationen überwachen, um die Sicherheit und Solidität der Märkte zu fördern.
- Im Rahmen des „Tages der Verbraucher“ im Oktober 2012 zusammen mit ESMA und EIOPA eine Veranstaltung organisieren.
5. Politische Analyse und Koordinierung
Das Referat für politische Analyse und Koordinierung ist für die interne und externe politische Abstimmung sowie die rechtliche Überprüfung der politischen Vorschläge der EBA zuständig. Es:
- Stellt rechtliche Analysen zu technischen Standards, Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen vor.
- Führt Folgenabschätzungen von politischen Dokumenten durch.
- Koordiniert die Arbeit der EBA mit externen Institutionen wie BCBS und IWF sowie mit der EU-Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament.
- Unterstützt die Entwicklung des ESFS und die Überarbeitung des aufsichtsrechtlichen Rahmens.
- Verantwortet die Schulungsmaßnahmen für nationale Aufsichtsbehörden und die Unterstützung der Interessengruppen der EBA.
6. Dienstbetrieb und institutionelle Kapazitäten
Die EBA plant im Jahr 2013 eine erhebliche Erhöhung ihrer Personalaufstockung und ihres Haushalts:
- Personalstand: Erhöht sich von 68 auf 93 Beschäftigten.
- Haushalt: Steigt auf 25 Mio. EUR (2012: 20,7 Mio. EUR).
- IT-Strategie: Die Einführung einer mittel- und langfristigen IT-Strategie wird eine zentrale operative Priorität.
Zusätzlich wird die EBA ihre fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen vertiefen, insbesondere in Bezug auf die Sachverständigen. Sie wird auch auf eine langfristige Lösung für ihre Bürobedarf und die Entwicklung von technischen Kompetenzen achten.
7. Schlussfolgerung
Das Arbeitsprogramm 2013 der EBA legt den Fokus auf die Umsetzung der CRD IV/CRR-Vorschriften, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Förderung einer einheitlichen Aufsichts- und Regulierungskultur im EU-Binnenmarkt. Die EBA verpflichtet sich, ihre Kernfunktionen in den Bereichen Regulierung, Aufsicht und Verbraucherschutz effektiv zu erfüllen, um die finanzielle Stabilität und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.
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