EBA欧洲银行-Guidelines-on-incident-reporting-under-PSD2-28EBA-GL-2017-1029_DE_35页_586kb
报告摘要
Zusammenfassung der EBA/GL/2017/10 Leitlinien
1. Einleitung und Status der Leitlinien
- EBA/GL/2017/10 ist eine Leitlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), herausgegeben gemäß Anteil 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.
- Die Leitlinien legen fest, wie schwerwiegende Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle von Zahlungsdienstleistern zu klassifizieren und zu melden sind.
- Die zuständigen Behörden und Finanzinstitute müssen diese Leitlinien in ihre Aufsichtspraktiken integrieren.
- Die Leitlinien wurden am 13. Januar 2018 in Kraft gesetzt.
2. Gegenstand und Anwendungsbereich
- Die Leitlinien betreffen die Klassifizierung und Meldung schwerwiegender Vorfälle gemäß Artikel 96 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2).
- Sie gelten für alle Vorfälle, die entweder intern oder extern verursacht wurden und sich auf die Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Authenticität oder Kontinuität von Zahlungsdiensten auswirken.
- Sie sind auch anzuwenden, wenn ein Vorfall außerhalb der EU stattfindet, aber zahlungsbezogene Dienste in der EU erbracht werden.
3. Adressaten
- Zahlungsdienstleister (gemäß Artikel 4 Absatz 11 der PSD2) und zuständige Behörden (gemäß Artikel 4 Absatz 2 Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010) sind die Hauptadressaten.
- Die Leitlinien geben klare Anweisungen für die Bewertung und Meldung von Vorfällen an Zahlungsdienstleister und die zuständigen Behörden.
4. Begriffsbestimmungen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Betriebs- oder Sicherheitsvorfall | Ein unerwünschtes Ereignis, das die Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Authenticität oder Kontinuität von Zahlungsdiensten beeinträchtigt. |
| Integrität | Schutz von Vermögenswerten und Daten vor Manipulation. |
| Verfügbarkeit | Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeit von Zahlungsdiensten. |
| Vertraulichkeit | Verhindern, dass Informationen unbefugt zugänglich gemacht werden. |
| Authenticität | Sicherstellen, dass Quellen authentisch sind. |
| Kontinuität | Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Prozesse und Ressourcen. |
| Zahlungsbezogene Dienste | Gewerbliche Tätigkeiten im Sinne der PSD2 sowie technische Unterstützungsaufgaben für diese Dienste. |
5. Klassifizierung schwerwiegender Vorfälle
5.1 Kriterien zur Klassifizierung
- Vorfälle, die mindestens drei Kriterien des Lower Impact Level erfüllen, oder mindestens eines Kriteriums des Higher Impact Level.
- Tabelle 1 listet die Schwellenwerte für die Kriterien:
| Kriterium | Lower Impact Level | Higher Impact Level |
|---|---|---|
| Betroffene Zahlungsvorgänge | >10% der üblichen Transaktionsmenge oder >100.000 EUR | >25% der üblichen Transaktionsmenge oder >5 Mio. EUR |
| Betroffene Zahlungsdienstnutzer | >5.000 oder >10% der Nutzer | >50.000 oder >25% der Nutzer |
| Dienstausfallzeit | >2 Stunden | Nicht anwendbar |
| Wirtschaftliche Auswirkungen | Nicht anwendbar | >0,1% Kernkapital (Tier 1) oder >5 Mio. EUR |
| Hohe interne Eskalationsstufe | Ja | Ja und voraussichtliche Auslösung eines Krisenmodus |
| Andere Zahlungsdienstleister oder Infrastruktur | Ja | Nicht anwendbar |
| Reputationsschäden | Ja | Nicht anwendbar |
5.2 Bewertung der Vorfälle
- Zahlungsdienstleister müssen die Vorfälle anhand der Kriterien und Indikatoren bewerten.
- Bei Unsicherheiten oder fehlenden Daten sind Schätzungen zulässig.
- Die Bewertung muss kontinuierlich während des Vorfalls durchgeführt werden, um eine mögliche Statusänderung zu erkennen.
6. Meldeverfahren
- Erstmeldung: Innerhalb von vier Stunden nach Erkennung des Vorfalls.
- Zwischenmeldung: Wenn sich der Status des Vorfalls wesentlich geändert hat. Mindestens alle drei Geschäftstage.
- Abschlussmeldung: Nach Wiederherstellung des Regelbetriebs, spätestens innerhalb von zwei Wochen. Bei Verzögerung muss dies mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
- Meldungen müssen geheimhaltungsgerecht und authentisch erfolgen.
- Die Meldungen werden öffentlich auf der EBA-Website veröffentlicht.
7. Delegierte und konsolidierte Meldung
- Bei Delegierung der Meldepflichten an Dritte müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten im Vertrag oder internen Regelungen.
- Verantwortung des Zahlungsdienstleisters bleibt unverändert.
- Delegierung muss mit den Anforderungen für Outsourcing im Einklang stehen.
- Meldungen müssen vorab und gemäß festgelegten Fristen erfolgen.
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