EBA欧洲银行-CEBS-Konsultationspapier-Basel_5页_187kb
报告摘要
Zusammenfassung der Stellungnahme der Bundesspare Bank und Versicherung zur CEBS-Consultation Paper (CP03)
Core Content
Die Bundesspare Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich hat eine Stellungnahme zum Consultation Paper on the application of the Supervisory Review Process under Pillar 2 (CP03) des CEBS abgegeben. Die Stellungnahme thematisiert die Umsetzung der High Level Principles (HLP) im Rahmen des Supervisory Review Process (SRP) und des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) sowie deren Auswirkungen auf die österreichischen Kreditinstitute.
Main Points and Key Information
1. Allgemeine Anmerkungen
- Die Aufsichtskonvergenz innerhalb der EU wird positiv bewertet, da sie eine einheitliche Behandlung von Banken fördert.
- Die Konkretisierung der Verantwortlichkeiten des Instituts und der Aufsichtsbehörden wird als nötig angesehen.
- Proportionalität und Verhältnismäßigkeit der Aufsichtsbelastungen sind zentrale Aspekte, die besonders berücksichtigt werden müssen.
- Kosten der Aufsicht sollten für Kreditinstitute so gering wie möglich gehalten werden.
2. Aufsichtskonvergenz und Proportionalität
- Die international einheitliche Anwendung der Richtlinien ist für grenzüberschreitend tätige Institute von großer Bedeutung.
- Harmonisierung des SRP innerhalb der EU ist notwendig, um Mehrfachaufwand zu vermeiden und qualitative und quantitative Standards in einer Institutsgruppe zu gewährleisten.
- HLP 1 sollte die Konvergenz und Proportionalität stärker betonen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf kleinere Institute und solche mit dezentralen Strukturen.
3. Nutzung bestehender Systeme (Pkt 8)
- Es wird zulässig angesehen, bestehende und bewährte Risikomanagementsysteme im Rahmen des ICAAP zu nutzen und weiterzuentwickeln.
- Dies reduziert den Aufwand und ermöglicht eine effiziente Umsetzung.
4. Auslagerung an zentrale Stellen (ICAAP, HLP IV d)
- Die Auslagerung von Teilen des Risikomanagements an zentrale Stellen (z.B. Modellvalidierung, Datenwartung, Stresstests) ist für dezentrale Bankensektoren von Bedeutung.
- Die Verantwortung für das gesamte Risikomanagement bleibt jedoch bei der Geschäftsführung.
- Es wird zurückgehalten, dass die Auslagerungsmöglichkeiten ausreichend berücksichtigt werden, insbesondere für kleinere Institute.
5. Festlegung des Anwendungsbereiches
- Es wird kritisch zur Anwendung des SRP auf alle Aktivitäten einer Bank.
- Tochterunternehmen im Nichtfinanzbereich (z.B. Handel, Industrie) sollten nicht in den Anwendungsbereich des SRP fallen.
- Für ausgelagerte Funktionen, wie die Wartung von Wertpapierstammdaten, ist eine klare Vorgehensweise erforderlich.
6. Kompatibilität mit Rechnungslegungs- und Mendewesenvorschriften
- Die Kompatibilität der SRP-Regelungen mit bestehenden Rechnungslegungs- und Mendewesenvorschriften wird gefordert, um Mehraufwand zu vermeiden.
- Eine konsistente Anwendung auf EU-Ebene ist notwendig.
7. Höheres Eigenmittelerfordernis
- Zusätzliche Eigenmittelerfordernisse unter Säule 2 sollten Ausnahmen sein, da Säule 1 bereits hohe Standards vorsieht.
- Es sollten nachvollziehbare und allgemeingültige Kriterien für die Vorschreibung zusätzlichen Eigenkapitals festgelegt werden.
- Die Proportionalität sollte an Größenordnung, Risikoprofil und Komplexität des Kreditinstituts gebunden werden.
8. Leading Supervisor
- Die Konsistenz der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitender Tätigkeit ist entscheidend, um ein level playing field zu gewährleisten.
- Es wird eine gemeinsame Risikobetrachtung durch eine konsistente Behandlung der Institute angestrebt.
Detailpositionen
Ad 4 – Structure of Paper
- Die Erklärung der SRP und ICAAP aus der Sicht der Banken ist notwendig.
- Quantitative Elemente sollten für Standardansatz-Banken klar definiert werden, um die Prüfung zu vereinfachen.
Ad Pkt 6 ff
- Es wird gefordert, die Art, Form und Frequenz der Überprüfung sowie die einheitliche Vorgehensweise für Bankengruppen und Einzelinstitute zu klären.
Ad 9
- Die Interaktion zwischen SRP und ICAAP ist unerlässlich, insbesondere für große und komplexe Institute.
- Es wird um eine präzisere Definition der Kategorien „groß, komplex, systemisch wichtig“ gebeten.
Ad 15
- Eine Differenzierung im Rahmen der Proportionalität wird begrüßt, sollte aber genauer definiert werden.
Ad 16
- Es wird gefordert, zu klären, ob Stresstests bankindividuell oder standardisiert durchgeführt werden.
Key Considerations, ICAAP High Level Principles
- Die Integration qualitativ schwer messbarer Risiken (z.B. Reputation, Strategie) in den ICAAP-Prozess wird positiv bewertet.
- Es wird eine klare Auflistung der wichtigsten Aspekte im ICAAP angestrebt, um Planungssicherheit zu erhöhen.
- Die Materialitätsgrenzen sowie die Bezugnahme auf Mutter- und Tochterunternehmen müssen definiert werden.
- Der Strategieplan muss umfassend und flexibel sein, da er sich an laufenden Veränderungen anpassen muss.
Ad Pkt 27 – Corporate Governance
- Corporate Governance wird als unabhängiges Element des ICAAP betrachtet und sollte nicht mit Säule 2 verknüpft werden.
- Sie geht weit über das Risikomanagement hinaus und betrifft strategische und organisatorische Aspekte der Bank.
Fazit
Die Stellungnahme betont die Bedeutung von Aufsichtskonvergenz, Proportionalität und Kosteneffizienz bei der Umsetzung der CEBS-Richtlinien. Gleichzeitig wird die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Banken an die neuen Anforderungen sowie die Klarheit in der Anwendung der High Level Principles gefordert. Die Wirtschaftskammer Österreich hält die Interaktion zwischen SRP und ICAAP für entscheidend und betont die Notwendigkeit einer einheitlichen Vorgehensweise für die Aufsichtsbehörden.
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