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报告摘要
Zusammenfassung des Jahresberichts 2015 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Kerninhalte des Berichts
Der Jahresbericht 2015 der EBA beleuchtet die Arbeit der Behörde im Bereich der Bankenaufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung des einheitlichen EU-Regelwerks, die Verbesserung der aufsichtlichen Konvergenz und die Sicherstellung der Finanzstabilität. Die EBA leistete bedeutende Beiträge zur Entwicklung von technischen Standards, Leitlinien und Stellungnahmen, die für die Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und der Eigenkapitalverordnung (CRR) entscheidend sind.
Hauptleistungen und Maßnahmen 2015
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Fertigstellung des einheitlichen Regelwerks:
Die EBA schloss den Großteil des G20-Maßnahmenpaketes ab und stärkte das EU-Regelwerk für Banken. Sie veröffentlichte verbindliche technische Standards, Berichte und Leitlinien in verschiedenen thematischen Bereichen. -
Vergütungspraxis:
Die EBA entwickelte Leitlinien zur Vergütungspolitik, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen. Sie betonte dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und veröffentlichte eine Stellungnahme zur Interaktion von Säule 1, Säule 2 und Kapitalpuffern. -
Liquiditätsanforderungen:
Die EBA veröffentlichte einen Vorschlag zur strukturiellen Liquiditätsquote (NSFR) und eine Bewertung ihrer Auswirkungen auf das Risikoprofil der Institute in der EU. Der NSFR-Bericht unterstützt die Kommission bei der Bewertung der Umsetzung in der EU. -
Sanierungs- und Abwicklungsrahmen:
Die EBA förderte die Entwicklung des Regulierungsrahmens für die Sanierung und Abwicklung von Banken. Sie veröffentlichte 33 technische Standards, Leitlinien und Stellungnahmen, die die harmonisierte Umsetzung der Regelungen unterstützen. -
Krisenmanagement und Einlagensicherung:
Die EBA arbeitete an der Stärkung der Krisenmanagement- und Einlagensicherungssysteme in der EU. Sie förderte die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und schuf einen Rahmen für die Koordination von Abwicklungsbehörden. -
Transparenz und Risikobewertung:
Die EBA führte eine EU-weite Transparenzprüfung durch, die Daten von 105 Banken aus 21 Ländern sowie Norwegen umfasste. Sie veröffentlichte eine umfangreiche Sammlung von individuellen Bankendaten und interaktive Werkzeuge zur Analyse. Zudem wurden Risikosteuerpulte quartalsweise erstellt und in den Bericht über die Risikobewertung einfließen. -
Säule-3-Berichte:
Die EBA führte die Bewertung der Säule-3-Berichte fort, die gemäß Teil 8 der CRR erforderlich sind. Sie aktualisierte den Berichtsrahmen für internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 9. -
Verbraucherschutz und Finanzinnovationen:
Die EBA setzte sich für die Verbesserung der Transparenz, Einfachheit und Fairness von Finanzprodukten und -dienstleistungen ein. Sie veröffentlichte Leitlinien für die Produktionsicherheit und Governance-Regelungen im Privatkundengeschäft. Zudem arbeitete sie an der Überwachung von Crowd-Finanzierung und an der Sicherstellung von sicheren Zahlungsdiensten in der EU. -
Internationale Zusammenarbeit:
Die EBA nahm an Treffen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht teil und trug zur Überarbeitung von Handelsbüchern und Kreditbewertungsrahmen bei. Sie förderte auch die Zusammenarbeit mit Drittländern, insbesondere durch die Erarbeitung von Empfehlungen zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsbestimmungen und die Entwicklung von Kooperationsrahmenabkommen. -
Sektorenübergreifende Themen:
Die EBA arbeitete eng mit ESMA und EIOPA zusammen, insbesondere im Bereich der Verbriefungsmärkte, der Geldwäschebekämpfung und der Erarbeitung von Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht. Sie beteiligte sich an Projekten des ESRB, darunter Stresstests und makroprudenziale Maßnahmen.
Schlüsselbereiche für 2016
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Fertigstellung des Regulierungsreformpakets:
Die EBA wird im Jahr 2016 die Vollendung des G20-Maßnahmenpaketes abschließen und die Konsistenz der aufsichtlichen Praktiken im EU-Bankensektor sichern. -
Kalibrierung der Verschuldungsquote:
Eine zentrale Aufgabe ist die Säule-1-Migration der Verschuldungsquote und die Festlegung der Mindestanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodelle und Risikoprofile. Die EBA wird auch die Auswirkung der Verschuldungsquote auf die Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen bewerten. -
Überprüfung des IRB-Ansatzes:
Die EBA wird den IRB-Ansatz (internes Ratingverfahren) weiterentwickeln, insbesondere in den Phasen 2 und 3, die sich auf die Ausfalldefinition, die Schätzung der Risikoparameter und die Behandlung ausgefallener Aktiva konzentrieren. -
Sanierungsplanung und Abwicklungsrahmen:
Die EBA wird weiterhin an der Erarbeitung von Leitlinien zur Sanierungsplanung arbeiten und den Aufsichtsbehörden Unterstützung bei der Umsetzung der CRR- und CRD-Regelungen bieten. -
Koordination und Konvergenz:
Die EBA wird weiterhin an der Koordination und Konvergenz der aufsichtlichen Praktiken in der EU arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Drittländern und die Harmonisierung von Regulierungskonzepten.
Weitere Informationen
- Die EBA bietet kostenlose Informationen zur Europäischen Union über die gebührenfreie Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11.
- Weitere Details sind auf der EU-Website unter http://europa.eu erhältlich.
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