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报告摘要
Zusammenfassung des Arbeitsprogramms der EBA für 2020
Einleitung
Das Arbeitsprogramm der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für 2020 ist Teil ihres Mandats gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010. Es bietet einen umfassenden Überblick über die Ziele und Aktivitäten, die die EBA in den nächsten Jahren verfolgen wird. Es umfasst sowohl das jährliche als auch das mehrjährige Arbeitsprogramm und dient der Umsetzung der Strategie sowie der Priorisierung von Aufgaben in Verbindung mit der Ressourcenallokation.
Kerninhalte und Hauptziele
1. Umsetzung des RRM-Pakets und globaler Standards
- Die EBA wird intensiv an den Mandaten des Risikominderungspakets (RRM) arbeiten, um die neuen Regelungen der CRD, CRR und BRRD in der EU umzusetzen.
- Dazu gehören die Einführung des IFD-/IFR-Systems und der Richtlinie zu gedeckten Schuldsverschreibungen.
- Die regulatorischen Änderungen zielen auf die Reduktion von Überverschuldung, langfristigen Finanzierungsrisiken und Marktrisiken sowie die Minderung der Konformitätsbelastung.
2. Implementierung der FRTB-Revisionen
- Die EBA wird die Umsetzung risikoempfindlicher Marktrisikoregeln im Rahmen der FRTB (Fundamental Review of the Trading Book) vorantreiben.
- Im Jahr 2020 wird sie den Standardansatz (Meldepflicht) und Teile der Revisionen für den internen Modellansatz sowie die Behandlung von Nichthandelsbuchpositionen umsetzen.
- Die Arbeit wird in vier Phasen strukturiert, um eine klare und kohärente Umsetzung zu gewährleisten.
3. Fertigstellung des EBA-IRB-Fahrplans
- Der Fahrplan zur Berechnung der Mindestkapitalanforderungen beim Kreditrisiko wird abgeschlossen.
- Ziel ist die Reduktion der Variabilität der Eigenkapitalanforderungen und die Verbesserung der Robustheit, Vergleichbarkeit und Transparenz der internen Risikoschätzungen.
4. Unterstützung der neuen Richtlinie für Wertpapierfirmen
- Die EBA wird sich auf Kapitalanforderungen, Berichterstattung, Konzentrationsrisiko und konsolidierte Aufsicht konzentrieren.
5. Überwachung des Marktes für gedeckte Schuldsverschreibungen
- Drei Berichte werden erstellt, um das Funktionieren des Marktes, die Bewertung aus Drittländern und die Entwicklung mit bedingten Durchlaufstrukturen zu überwachen.
6. Stresstests und Aufsichtsdatenplattform
- Die EBA wird den zweiten EU-weiten Stresstest durchführen, mit einer weiteren Verbesserung der Methodik.
- Sie wird auch die letzte Phase des EUCLID-Projekts abschließen, um eine moderne Aufsichtsdatenplattform zu etablieren.
- Zudem wird sie an einer Durchführungsbarkeitsstudie zu einem integrierten EU-Berichtsrahmen arbeiten.
AML/CFT als Priorität
- Die EBA wird mit den anderen ESAs zusammenarbeiten, um die AML/CFT-Aufsicht zu stärken.
- Dazu gehören:
- Strategieentwicklung und Umsetzung der AML/CFT-Aufsicht.
- Stärkung der Rolle bei der Sammlung und Analyse von AML/CFT-Informationen.
- Bewertung und Peer-Reviews der nationalen AML/CFT-Praktiken.
- Zusammenarbeit mit FIUs und Partnern aus Drittländern.
Finanzinnovation und Nachhaltigkeit
- Die EBA wird die Umsetzung des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums unterstützen.
- Sie wird Erwägungen zu ESG (Umwelt, Soziales, Governance) in ihre allgemeine Arbeit einbeziehen.
- Die zweite Phase der Vorarbeiten zu Offenlegung und Risikobewertung im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft wird abgeschlossen.
- Der FinTech-Fahrplan wird weitergeführt, mit Schwerpunkt auf der Überwachung von Finanzinnovationen, der technologischen Neutralität der Regulierung sowie der Entwicklung von Themenarbeiten zu Kryptowährungen und Distributed-Ledger-Technologie.
Problemlösung und operativer Rahmen
- Im Rahmen der BRRD wird die EBA die Operationalisierung des Lösungsrahmens beschleunigen, insbesondere in Bezug auf MREL (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities).
- Sie wird praktische Aspekte der Abwicklungsbeschlüsse und Gläubigerbeteiligung berücksichtigen.
Verbraucherschutz und technische Rolle
- Die EBA wird den Verbraucherschutz weiter fördern, darunter die Überwachung der Verbrauchertrends und die Bewertung der Umsetzung der DGS.
- Sie wird die wirksame Umsetzung der PSD2 sicherstellen.
- Die Überprüfung der ESA tritt 2020 in Kraft, und die EBA wird sich für die Implementierung der Änderungen an ihrer Gründungsverordnung engagieren.
Auftrag der EBA
- Die EBA hat den Auftrag, einen einheitlichen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für den Bankensektor in der EU zu errichten.
- Sie trägt zur Schaffung eines wirksamen, transparenten und stabilen Binnenmarktes bei.
- Die Hauptaufgabe besteht darin, verbindliche technische Standards und Leitlinien zu verabschieden, um ein einheitliches Regelwerk im Bankwesen zu schaffen.
- Sie fördert die Angleichung der Aufsichts- und Abwicklungspraktiken und bewertet Risiken im EU-Bankensektor regelmäßig.
Schlussfolgerung
Das Arbeitsprogramm der EBA für 2020 umfasst eine breite Palette von Aktivitäten, die auf die Umsetzung regulatorischer Rahmenbedingungen, die Verbesserung der Transparenz, die Stärkung der AML/CFT-Aufsicht, die Förderung von Finanzinnovationen und Nachhaltigkeit sowie die Sicherstellung des Verbraucherschutzes abzielen. Es ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit der EBA, um den EU-Bankensektor stabil und wettbewerbsfähig zu gestalten.
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